horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Compliance & Recht

Kanzlei für Compliance, Compliance Management, Compliance Officer, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, internationales Recht, Fachanwalt

Anreize und Sanktionen

Anreize und Sanktionen für das Einhalten von Regeln können eine steuernde Wirkung entfalten. Der Einsatz von diesen Kontrollmechanismen ist intern durch das Unternehmen möglich aber auch extern durch zuständige Behörden.

Belohnen und bestrafen Unternehmen ihre Mitarbeiter für das Einhalten oder nicht einhalten von Regeln auf die richtige Art und Weise, so steigt die Chance auf ein gutes Prüfungsergebnis des Compliance-Management-Systems. Umgekehrt, sollten die Gegenspieler die Effektivität eines Compliance-Management-Systems nicht stören können durch entgegengesetzte Anreize.

Die Verständigung über Bestrafungsmaßnahmen bei der Aufdeckung von Regelverstößen sorgt für eine große Rückschlagkraft auf Mitarbeiter. Gleichzeitig erschweren die Drohungen das Aufdecken der Vergehen. Dieser Konflikt erfordert sorgfältiges Abwägen zwischen konsequentem Durchgreifen und der gänzlichen Aufklärung.

Um Gesetzestreue zu fördern und durchzusetzen können Anreize und Sanktionen dienen.

Einbindung der Sanktionen

Unternehmensinterne Sanktionen sollten vereinbar sein mit den Regelungen des Arbeitsrechts. Mit den Sanktionen und Anreizen sollte ein Unternehmen außerdem kontinuierlich arbeiten und alle Mitarbeiter gleichwertig behandeln.

Wenn es in einem kleinen Unternehmen ausreicht, dass der unmittelbare Vorgesetzte die Sanktionen verhängt, so kann es in größeren Unternehmen besser sein, wenn sich die Rechtsabteilung und die Compliance Abteilung zusammen mit dem Vorgesetzten darum kümmern. Darum sollte für das Sanktionsverfahren die Zuständigkeit geklärt werden.

Null-Toleranz-Politik

Droht ein Unternehmen jeden Compliance-Verstoß zu ahnden, so nennt das der Compliance-Fachmann Null-Toleranz-Politik. Dieser Umgang mit Verstößen kann in dem einen Unternehmen völlig richtig sein, in einem andern Unternehmen kann dieser jedoch die Aufklärung von Verstößen nahezu unmöglich machen – das kommt auf die Compliance-Kultur an.

Mögliche Strafen

Von der fristlosen Kündigung bis zur Verwarnung, stehen eine Reihe von Sanktionen zur Verfügung, die mit dem Arbeitsrecht vereinbar sind. Ist die Sanktion im Arbeitsvertrag vorgesehen, so kann das Unternehmen beispielsweise die Boni zurückfordern. Eine weitere Maßnahme kann sein, dass ein Mitarbeiter, der die Regeln nicht einhält seine Beförderung riskiert oder sogar den Arbeitsplatz.

Bei der internen Untersuchung sollten folgende Faktoren für die Bewertung des Verstoßes und die zu ermittelnde Strafe Berücksichtigung finden.

  • Welche Funktion hat der Mitarbeiter?
  • Welche Rolle spielt der Vorgesetze?
  • Handelte der Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig?
  • Begeht der Mitarbeiter zum ersten Mal einen Verstoß?
  • Ist der betroffene Mitarbeiter kooperativ bei der Aufklärung des Falls?
  • Hat der Mitarbeiter an Compliance-Schulungen teilgenommen?

Anreize

Ein Belohnungssystem für die Einhaltung von Regeln kann durch finanzielle Anreize geschaffen werden.

Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis steht Ihnen dabei nicht nur beratend zur Seite, sondern wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Compliance-Management ebenso, wie bei der Bereitstellung unseres Hauses als externer Compliance-Officer.

Kontakt
Nach oben scrollen
Consent Management Platform von Real Cookie Banner