Wertesystem als Orientierung
Wenn es früher gereicht hat, sich in der Führungsspitze auf den gesunden Menschenverstand zu verlassen, dann sorgt die Geschwindigkeit und Komplexität der modernen Welt gegenwärtig dafür, dass dies schon lange nicht mehr ausreicht.
Vermeidung von Bestechlichkeit und Bestechung sind zwar sehr alte Motive, doch die Fähigkeit Arbeits- und Sozialstandards einhalten zu können und das generell wachsende Bewusstsein für Werte, geben heute mehr denn je Antrieb, ein Wertesystem zu installieren. Ein Wertesystem bietet Orientierung.
Compliance
Handeln im Einklang mit Werten und Gesetzen
Obwohl es keine generelle Erklärung für den Begriff Compliance gibt, können wir Compliance folgendermaßen definieren: Einhaltung oder Erfüllung von Regelungen und Vorgaben.
Für uns als Rechtsanwälte ist in dem Zusammenhang das Gebiet der unternehmerischen Tätigkeit besonders interessant. Die Herausforderung besteht in der Vermischung von verschiedenen Gesetzen und Vorgaben wie beispielsweise:
- nationale Gesetze
- internationale Vorschriften
- vertragliche Vereinbarungen
- interne Regelungen
- festgelegten Wertmaßstäben
Gut zu wissen
FAQ - Compliance
Zu den Zielen von Compliance zählen folgende:
- Haftungsrisiken reduzieren
- Regelkonformes Verhalten sicherstellen
- Reputationsschäden vermeiden
- Compliance in operative Arbeitsprozesse integrieren
Zur Zielgruppe von Compliance gehören folgende Personen innerhalb eines Betriebes:
- Mitarbeiter wie Sachbearbeiter, Fachkräfte, Auszubildende, Aushilfen, Leiharbeiter oder Zeitarbeitspersonal
- Führungskräfte
- Geschäftsführung
Sowohl Verstöße von Mitarbeitern gegen gesetzliche oder sonstige externe Regelungen als auch die Missachtungen interner Richtlinien mit möglichen Konsequenzen für den Betrieb und deren Mitarbeiter stellen Compliance-Risiken dar. Ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, ist dabei genauso unbedeutend, wie die Tatsache, ob die Missachtung nur teilweise oder vollständig passierte.
Konsequenzen können folgende sein:
- Strafrechtliche Verfolgung wegen beispielsweise Betrug oder Untreue
- Finanzielle Sanktionen wie Bußgelder oder Geldstrafen
- Zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatzansprüche
- Maßnahmen wie Sanktionen durch Aufsichtsbehörden
Ein Compliance-Management-System (CMS) soll Regelkonformität sicherstellen. Zu den Regeln können rechtsverbindliche und ethische Regeln zählen.
Maßnahmen, Strukturen und Prozesse in ihrer Ganzheit, die der einheitlichen Einhaltung der Regeln dienen, stellen ein CMS dar. Dies wird eigens für eine Organisation wie ein Unternehmen eingerichtet. CMS ist für alle Gesellschaftsformen geeignet.
Sicherheit erzeugen
Compliance-Management
Die moderne Öffentlichkeit erwartet von Unternehmen Sensibilität für Compliance. Durch das Begründen einer eigens für ein Unternehmen geschaffenen Compliance-Kultur und das Vorweisen eines betriebsbereiten Compliance-Management-Systems (CMS) können Unternehmen ihr Ansehen nachhaltig steigern. Grund dafür ist die prophylaktische Wirkung von Compiance-Maßnahmen gegen Korruptions-, Betrugs- oder Untreueskandale.
Professionelle Compliance-Management-Systeme zeichnen sich aus durch Minimierung der Compliance-Risiken und Verhinderung der Compliance-Verstöße. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Gestaltung eines Compliance-Management-Systems.
Das System soll ein Unternehmen vor Risiken durch Regelverstöße schützen. Diese Sicherheit ist nur gewährleistet, wenn ein System wirkt, indem es Regelverstöße rechtzeitig erkennt und verhindert.
Leistungen
Was wir Ihnen anbieten können.
Wir schulen Sie.
Um Risiken nachhaltig zu reduzieren möchten Unternehmen strafrechtliche Verstöße, Bußgelder und Schadensersatzansprüche erfolgreich vermeiden.
Informieren, sensibilisieren und schulen – das ist unsere Aufgabe. Nur so kann aus der Compliance-Theorie wirklich gelebte Praxis werden. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte.
Angebote
Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:
- Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?
- Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?
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