Unser Honorar im Bereich Compliance richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten und den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projekts. Wir bieten flexible Abrechnungsmodelle, um eine transparente und planbare Vergütung zu gewährleisten. Die wichtigsten Varianten sind:
1. Abrechnung nach Aufwand (Stundensatz)
- Wann wird es angewendet?
- Bei komplexen, projektbezogenen Aufgaben wie internen Untersuchungen, der Entwicklung umfassender Compliance-Programme oder Risikoanalysen.
- Beispiel:
- Ein Unternehmen benötigt eine vollständige Überprüfung seiner internationalen Compliance-Strukturen. Wir berechnen 300 € pro Stunde, und das gesamte Projekt umfasst 50 Stunden.
- Gesamthonorar: 15.000 €.
- Vorteil:
- Flexibilität bei variierenden Anforderungen.
- Transparente Abrechnung basierend auf tatsächlich erbrachten Leistungen.
2. Pauschalhonorar
- Wann wird es angewendet?
- Für klar definierte Projekte mit vorhersehbarem Arbeitsumfang, z. B. die Einführung eines Whistleblowing-Systems oder die Durchführung eines Compliance-Audits.
- Beispiel:
- Für die Erstellung und Implementierung eines DSGVO-konformen Datenschutzkonzepts wird ein Pauschalhonorar von 10.000 € vereinbart.
- Vorteil:
- Planbare Kosten für den Mandanten.
- Klare Abgrenzung der Leistungen.
3. Monatliche Beratungspauschale (Retainer-Modell)
- Wann wird es angewendet?
- Für langfristige Compliance-Begleitung, z. B. regelmäßige Beratung zu Datenschutzfragen, laufende Risikoüberwachung oder Unterstützung eines internen Compliance-Teams.
- Beispiel:
- Ein Unternehmen schließt mit uns eine monatliche Pauschale von 5.000 € ab. Darin enthalten sind bis zu 15 Beratungsstunden pro Monat, z. B. für die Prüfung neuer Vorschriften oder ad-hoc-Anfragen.
- Vorteil:
- Kontinuierliche Verfügbarkeit von Expertenwissen.
- Kosteneffizienz bei regelmäßigen Beratungsbedarfen.
4. Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Wann wird es angewendet?
- In seltenen Fällen, z. B. bei gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Compliance-Verstößen.
- Beispiel:
- Bei der Verteidigung eines Unternehmens in einem Bußgeldverfahren wird das Honorar nach Streitwert bemessen, z. B. bei einem Streitwert von 500.000 € ergibt sich ein Honorar von etwa 7.000 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer).
- Vorteil:
- Klare gesetzliche Vorgaben zur Vergütung.
- Geeignet für Verfahren mit hohem Streitwert.
Vergleich der Modelle
Modell | Typische Anwendung | Beispiele für Kosten |
---|---|---|
Nach Aufwand | Komplexe, nicht klar definierte Projekte | 300 €/Stunde, z. B. 15.000 € gesamt |
Pauschalhonorar | Klare, begrenzte Aufgaben | 10.000 € für DSGVO-Konzept |
Monatliche Pauschale | Laufende Beratung | 5.000 €/Monat für regelmäßige Leistungen |
RVG | Gerichtliche Verfahren | 7.000 € bei Streitwert von 500.000 € |
Anwaltliches Honorar
Unser Ziel ist es, Mandanten eine maßgeschneiderte Honorargestaltung zu bieten, die auf ihre Anforderungen und die jeweilige Projektsituation abgestimmt ist. Die Abrechnung nach Aufwand, pauschal oder monatlich ist besonders geeignet für die dynamischen Anforderungen im Compliance-Bereich, während die RVG-Abrechnung für gerichtliche Verfahren eine Ausnahme darstellt. Wir legen dabei stets Wert auf Transparenz und Fairness.