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Compliance & Recht

Kanzlei für Compliance, Compliance Management, Compliance Officer, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, internationales Recht, Fachanwalt

Information und Kommunikation

Die wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter sowie interne als auch externe Informationen zu Regeln und Vorgaben sind ein weiteres Element des Compliance-Management-Systems.

Die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter zum konkreten Compliance-Management-System ergänzt die rechtliche Beratung erheblich, damit die Umsetzung funktioniert. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Interne und externe Kommunikation

Die interne Kommunikation findet gegenüber den Mitarbeitern statt. Die externe Kommunikation gegenüber Kunden, Zwischenhändlern und der Öffentlichkeit. Von der Veröffentlichung der Leitlinien im Internet bis zu speziellen Checklisten für Mitarbeiter in sensiblen Positionen, kann die Dokumentation vielgestaltig erfolgen.

Auf Basis ihrer internen Verhaltensrichtlinie können Unternehmen ihren Beschäftigten ein umfassendes Schulungsprogramm zu Compliance-Themen zur Verfügung stellen. Die Weiterbildung sollte nicht starr sein, sondern ständig angepasst werden mithilfe von aktuellen Evaluationen. Die Schulungen sollten außerdem regelmäßig stattfinden.

Zweck des Trainings ist, integres und regelkonformes Verhalten im Unternehmen nachhaltig zu sichern. Neben Unterstützung sollen Mitarbeiter auch Hilfestellungen im Umgang mit konkreten Fragestellungen aus der Praxis finden.

Die Fähigkeit eines Unternehmens, sich an geltende Gesetze, Richtlinien und freiwillige Grundsätze zu halten, spiegelt sich in seiner Reputation wider. Wir bieten Compliance-Schulungen an.

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