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Compliance & Recht

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Drittrisiko ausschließen

  • Externe Regeln und die eigene Moral
    Externe Regeln und die eigene Moral

    Widerspricht ein Fehlverhalten generell der eigenen Moral und der des Umfelds, so kann dies falsches Verhalten verhüten. Werte und Regeln, die in einer Gesellschaft generell gebräuchlich sind bilden die Moral. Menschen empfinden moralisches Handeln als gerecht und sind damit einverstanden. Zweck von Moral Die ethisch-sittliche Werte steuern in einer Gesellschaft die Lebensführung der Menschen. Moral…

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  • Compliance-Officer mit Haftung und Verantwortung
    Compliance-Officer mit Haftung und Verantwortung

    Mit einer Directors-and-Officers-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) kann ein Unternehmen seinen Compliance-Officer im zivilrechtlichen Rahmen schützen. Schließlich steht der Compliance-Officer in Haftung und Verantwortung. Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen. Der Chief-Compliance-Officer trägt das höchste Haftungsrisiko. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Versicherung abschließen Eine D&O-Versicherung schließt ein Unternehmen für seine Organe…

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  • Erste Compliance-Schritte eines Compliance-Officers
    Erste Compliance-Schritte eines Compliance-Officers

    Zu den ersten Compliance-Schritte eines Compliance-Officer gehört der Aufbau eines Compliance-Management-Systems. Für einige Unternehmen ist Compliance etwas völlig neues und sie machen sich gerade erst damit vertraut erste Compliance-Schritte zu unternehmen. Andere Unternehmen wiederum haben schon ein vollwertiges Compliance-Management-System etabliert. Wir sind Fachanwälte. Nutze Sie eine erste Compliance-Beratung. Compliance-Analyse Der Compliance-Officer beschäftigt sich zunächst mit…

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Ein Weg, um die Risiken zu ermitteln, zu verhüten, und schließlich zu mindern, ist eine risikoabhängige Due-Diligence-Prüfungen über Geschäftspartner.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns.

Systematische Untersuchungen und Evaluationen von Konzerngesellschaften gehört zur Prophylaxe eines Unternehmens gegen Compliance-Risiken. Auf Basis der Ergebnisse kann eine Risikosteuerung erfolgen.

Ein Unternehmen haftet nicht nur für das Verhalten seiner eigenen Mitarbeiter, sondern auch für das Verhalten von Tochtergesellschaften oder Geschäftspartnern und Lieferanten. Die Grenzen eines Unternehmens weichen durch diese Verbindungen auf. Der Experte spricht von einem Drittrisiko, das von Konzerngesellschaften, Lieferanten, Unterauftragsnehmer oder Joint-Venture-Gesellschaften ausgeht.

Kaizen

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Compliance-Fragen.

  • Anreize und Sanktionen als Instrumente
    Anreize und Sanktionen als Instrumente

    Anreize und Sanktionen sind Instrumente, die im Compliance-Recht eingesetzt werden, um das Einhalten von gesetzlichen Vorschriften, Unternehmensrichtlinien und ethischen Standards zu fördern und sicherzustellen. Sie dienen dazu, Mitarbeiter und Organisationen dazu zu motivieren, sich regelkonform zu verhalten und bei Nichteinhaltung entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen.…

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  • Das Bundeskartellamt überwacht und reguliert den Wettbewerb
    Das Bundeskartellamt überwacht und reguliert den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde in Deutschland, die für die Durchsetzung des Kartellrechts und die Überwachung des Wettbewerbs zuständig ist. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Im Zusammenhang mit Compliancerechten spielt das Bundeskartellamt eine wichtige Rolle, da es Unternehmen dazu verpflichtet, sich an die geltenden Wettbewerbsregeln zu halten und keine kartellrechtlichen Verstöße zu begehen. Unternehmen…

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  • Drittrisiko ausschließen
    Drittrisiko ausschließen

    Ein Weg, um die Risiken zu ermitteln, zu verhüten, und schließlich zu mindern, ist eine risikoabhängige Due-Diligence-Prüfungen über Geschäftspartner. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns. Systematische Untersuchungen und Evaluationen von Konzerngesellschaften gehört zur Prophylaxe eines Unternehmens gegen Compliance-Risiken. Auf Basis der Ergebnisse kann eine Risikosteuerung erfolgen.…

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