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Konzernprivileg genießen
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Compliance-Fragen. Aus kartellrechtlicher Perspektive ist eine genaue Beobachtung wichtig für die Einschätzung der Compliance-Risiken. Mit kartellrechtlichen Gefahren steigt die Bedeutung von Compliance. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern verboten Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern wie Absprachen über Preise, Preisänderungen und Kalkulationen sowie über das…
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Die verschiedenen Rechtsgebiete des Compliance
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Compliance-Fragen. Die Gestaltung eines wirksamen Compliance-Management-Systems beinhaltet diverse Rechtsgebiete innerhalb eines Unternehmens. Rechtsexperten mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben Erfahrung mit den entscheidenden Fragestellungen in den folgenden Compliance-relevanten Rechtsbereichen: Dabei versteht es sich von selbst, dass wir nach der Identifizierung der Risiken, die rechtlichen Maßnahmen eines Compliance-Management-Systems für Ihre konkrete…
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CMS überwachen und verbessern
Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. IDW PS 980 ist die laufende Überwachung und Verbesserung des Compliance-Management-System (CMS). Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS werden überwacht. Eine ausreichende Dokumentation des CMS ist für die Überwachung erforderlich. Ist das Compliance-Management-System angemessen und zeitgemäß? Funktioniert es noch? Das sind die Fragen, die sich…
Ziel von Konzernprivilegien ist die Entlastung von Unternehmen. Aber auch Interessen von natürlichen Personen stehen einer stetigen Privilegierung entgegen. Dieser Konflikt macht nicht nur den Hinweisgeberschutzgesetz bedeutend.
Es gibt gemäss ErwG. 48 DSGVO ein kleines Konzernprivileg. Damit dürfen Gruppenunternehmen personenbezogene Daten verhältnismäßig einfach untereinander austauschen. Vorausgesetzt es dient internen Verwaltungszwecken.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Compliance-Fragen.
Aus kartellrechtlicher Perspektive ist eine genaue Beobachtung wichtig für die Einschätzung der Compliance-Risiken. Mit kartellrechtlichen Gefahren steigt die Bedeutung von Compliance.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern verboten
Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern wie Absprachen über Preise, Preisänderungen und Kalkulationen sowie über das Bieter- und Angebotsverhalten bei Ausschreibungen. Zweck des Kartellrechts ist ein fairer und einheitlicher Wettbewerb.
Verbundene Unternehmen
Miteinander verbundene Unternehmen genießen jedoch das Konzernprivileg. Konzerninterne Absprachen stellen kein kartellrechtliches Delikt dar. Das Kartellgesetz greift also nicht bei Sünden wie Preisabsprachen, solange sie unter miteinander verbundene Unternehmen stattfinden. Für Großunternehmen sind Kartelle und Fusionen attraktiv. Bei Gemeinschaftsunternehmen ist für eine Risiken-Analyse entscheidend, wie die Konzerne zugeordnet und verbunden sind.