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Unternehmer aufgepasst, neues Hinweisgeberschutzgesetz kommt

grauer Telefonhörer mit Schnur

Das neue deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen in Zukunft interne Whistleblowing-Systeme für Arbeitnehmer zu installieren. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz liegt als Entwurf bereits vor, somit können sich betroffene Unternehmen frühzeitig darauf einstellen.

Zielgruppe des Hinweisgeberschutzgesetzes

Grundsätzlich sind davon Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz ab 10 Millionen Euro betroffen. Strengere Regeln zum Hinweisgeberschutzgesetz gelten dagegen für Unternehmen aus dem Finanzbereich. Sie sind verpflichtet unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter Hinweisgebersysteme einzurichten.

Handeln Sie rechtzeitig, um die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen.

EU-Richtlinie als Vorreiter für das Hinweisgeberschutzgesetz

Als Vorlage für das neue Gesetz diente die bereits bestehende EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019, die wir bereits als EU-Hinweisgeberrichtlinie oder Whistleblower-Richtlinie kennen.

Die EU-Richtlinie dient zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Bis Ende 2021 sollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte schließlich den Gesetzentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz und wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Änderungen vor.

Internes Meldesystem wird Pflicht laut Hinweisgeberschutzgesetz

Bereits Die EU-Richtlinie schreibt Unternehmen vor ein internes Meldesystem einzurichten. Davon sind Unternehmen betroffen, mit mehr als 50 Beschäftigten sowie öffentliche Arbeitgeber oder Unternehmen, die zum Finanzdienstleistungsbereich zählen.

Verlängerte Einrichtungsfrist

Laut des kommenden neuen deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern erst verpflichtet bis zum 17. Dezember 2023 ein internes Meldesystem einzurichten. Damit verlängert sich die Deadline gegenüber der EU-Richtlinie.

Gemeinsame Meldestellen schaffen

Außerdem soll folgender Punkt Kosten reduzieren: Unternehmen können sich nämlich laut des Entwurfs des Hinweisgeberschutzgesetzes mit anderen Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsame Meldestellen zu betreiben. Ziel ist die Möglichkeit zu bieten die Kosten gering halten zu können.

Transparenz für Hinweisgeber

Whistleblower sollten die Möglichkeit haben anonym zu bleiben.

Telefonzelle, von der ein Hinweisgeber anonym anrufen kann um auf Misstande aufmerksam zu machen.

Für Meldungen stehen beispielsweise folgende Wege zur Verfügung:

  • Telefon
  • Mail
  • Brief
  • persönlich
  • Whistleblowing-Portal

Wichtig ist hierbei, dass für den Whistleblower erkennbar ist, wer der Adressat seiner Meldung ist, also wer die Meldung überhaupt erhält. Wer anschließend Zugriff auf die Meldung hat ist dabei von ebenso großer Bedeutung. Die Frist für eine Rückmeldung sollte ersichtlich sein und der Umgang mit Rückfragen sollte erkennbar sein.

Whistleblower können sehr mächtig sein und große Konzerne sogar an den Rand einer Existenzkrise führen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Regelmäßige Schulungen

Nach dem Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetz besteht eine Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern, die Whistleblowing-Meldungen entgegennehmen.

Dokumentation und Prüfung

Unternehmen sollen verpflichtet werden Whistleblowing-Meldungen zu dokumentieren und zu prüfen, ob sie stichhaltig sind. Diese Dokumentations- und Prüfungspflicht ist erforderlich, um anschließend Maßnahmen zu ergreifen. Das können beispielsweise interne Untersuchungen sein oder die Vorbereitung zur Übergabe der Meldung an die zuständige Stelle.

Vom Seminar für Einsteiger bis zur Schulung auf dem Weg zur Compliance-Fachkraft bieten wir verschiedene Level an.

Wahlrecht Meldeweg des Whistleblowing

Der Whistleblower soll die Möglichkeit haben zu wählen, wie er einen Verstoß anzeigen möchte.

Hierbei die Meldewege zu unterscheiden:

  1. Interner Meldeweg
    Der Whistleblower kann eine Meldung intern im Unternehmen einreichen.
  2. Externer Meldeweg
    Der Whistleblower kann eine Meldung direkt bei einer zuständigen Behörde einreichen.
  3. Medien und Journalisten
    Es ist dabei nicht vorgesehen die Meldung direkt an Medien und Journalisten weiterzugeben.

Ziel der Richtlinie

Die Richtlinie wurde mit dem Ziel geschaffen Hinweisgeber zu schützen. Whistleblower, die auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, sollen darum unbehelligt bleiben. Mögliche Konsequenzen wie Kündigung, Gehaltskürzung, Mobbing, Diskriminierung oder negative Leistungsbeurteilungen sind nach der Leitlinie nämlich absolut unzulässig.

Streben der EU und des BMJV

Die Politik und Allgemeinheit hat schließlich ein großes Interesse an der Offenlegung von Missstände in Unternehmen und Behörden. Aufgrund dieser Tatsache möchte das Europäische Parlament und der Rat dieses Interesse mit der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2018/0106 COD) bewahren.

Die Richtlinie soll Hinweisgebern daher höheren Schutz zusichern. Außerdem werden öffentliche und private Organisationen sowie Behörden zukünftig verpflichtet sichere Meldewege für Hinweisgeber zu schaffen.

Der Rat der Europäischen Union verabschiedete die EU-Richtlinie bereits am 7. Oktober 2019. Zum 17. Dezember 2021 setzte die Bundesrepublik die EU-Richtlinie daher in nationales Recht um.

Unternehmer aufgepasst, neues Hinweisgeberschutzgesetz kommt

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