Durch eine externe Prüfung des Compliance-Management-Systems erbringt ein Unternehmen einen Nachweis für die Öffentlichkeit. Das Unternehmen kann somit die Glaubwürdigkeit seiner Compliance-Management-Maßnahmen stärken.
Es handelt sich dabei um eine externe Bescheinigung über die Einhaltung sowie Erfüllung von Regelungen und Vorgaben. Für die Prüfung gibt es bereits feste Standards. Diese Standards beinhalten Prüfstufen. Die Stufen bauen aufeinander auf.
Folgende Stufen durchläuft eine Prüfung.
Prüfstufe 1 Konzeption
Der Gutachter überprüft die Beschreibung des Compliance-Management-Systems auf eine angemessene Formulierung. Alle grundsätzlichen Punkte des Konzeptes sollten gleichwertig dargestellt sein. Die Angaben sollten richtig sein. Das heißt die Dokumentationen sollte klar und angemessen formuliert sein und nicht beschönigt oder überbewertet.
Prüfstufe 2 Angemessenheit
Das Audit untersucht die Eignung des Systems. Dabei kontrolliert der Prüfer sowohl die Ausgestaltung als auch die Implementierung des Compliance-Management-Systems.
Prüfstufe 3 Wirksamkeit
Der Prüfer stellt fest, ob die Adressaten die Grundsätze kennen und beachten. Dazu ist erforderlich, dass das Konzept in den laufenden Geschäftsprozessen Beachtung findet. Das Konzept beinhaltet die eingebetteten Grundsätze und Maßnahmen.