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Todsünde 5: Regulierungsverständnis fehlt

In IT-bezogenen Themen wie Datenschutz kann es zu Verwirrung kommen bei mangelndem Regulierungsverständnis innerhalb des Unternehmens. Grund dafür ist aus unserer Erfahrung, dass sich das Verständnis eines Unternehmens für einen rechtlichen Gesichtspunkt oftmals nicht mit der Absicht einer Vorschrift deckt.

Verstehen

Die Folge ist, dass Unternehmen nicht wissen was Aufsichtsbehörden von ihnen wollen. Unternehmen sollten jedoch verstehen, worum es geht.

Probleme erkennen

Auch wenn Aufsichtsbehörden oft nur Beobachtungen angeben, so entpuppen sich diese in Wirklichkeit als Hinweise auf Probleme.

Positiven Dialog starten

Es ist wichtig für Unternehmen in einen positiven Dialog mit den Regulierungsbehörden zu treten.

Ein positiver Dialog kann helfen die Absicht und somit den Sinn der Hinweise der Regulierungsbehörden zu vertehen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Das Gemeinte und das Gesagte

Unternehmen sollten weniger auf den Wortlaut eines MRA (Matters requiring attention) achten, sondern versuchen zu verstehen was die Aufsichtsbehörden damit meinen.

IT-Compliance-Beratung

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