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Vergabecompliance und Selbstreinigung

Wer öffentliche Aufträge gewinnen möchte, muss nicht nur ein gutes Angebot abgeben. Strafrechtliche Verfehlungen, schwere berufliche Pflichtverletzungen oder unzuverlässige Angaben können die Teilnahme gefährden. Wir beraten Unternehmen bei der vorbeugenden Organisation und beim Umgang mit Ausschlussrisiken und Registereinträgen.

Ausschlussgründe rechtzeitig erkennen

Die §§ 123 und 124 GWB unterscheiden zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Prüfung verlangt mehr als die Frage, ob bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen das Unternehmen vorliegt. Je nach Tatbestand können das Verhalten bestimmter Personen, Steuer- und Sozialabgaben, kartellrechtliche Verstöße oder erhebliche Mängel bei früheren Aufträgen relevant werden.

Verfahren, Zeiträume und Zurechnung müssen konkret geprüft werden. Ein Vorfall bei einem Geschäftspartner führt nicht ohne Weiteres zum Ausschluss des eigenen Unternehmens. Umgekehrt ist eine fehlende Eintragung im Wettbewerbsregister keine allgemeine Bescheinigung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

Angebote und Erklärungen kontrollieren

Vergabecompliance beginnt bei der Bearbeitung der Ausschreibung. Zuständigkeiten für Eignungsnachweise, Eigenerklärungen, Unterauftragnehmer und Fragen an den Auftraggeber sollten feststehen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können eigenständige Risiken schaffen. Eine zentrale Ablage verhindert, dass unterschiedliche Teams widersprüchliche Erklärungen verwenden.

Kontakte zu Wettbewerbern, Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern benötigen eine kartellrechtliche Prüfung, wenn sensible Informationen ausgetauscht werden. Vertrauliche Vergabeinformationen dürfen nicht unzulässig beschafft oder verwendet werden. Zuwendungen an Personen auf Auftraggeberseite sind besonders sorgfältig zu behandeln.

Was Selbstreinigung verlangt

§ 125 GWB sieht für die von ihm erfassten Fälle drei zusammenhängende Bereiche vor: Schadensausgleich oder eine entsprechende Verpflichtung, aktive Zusammenarbeit zur umfassenden Klärung und konkrete technische, organisatorische sowie personelle Maßnahmen gegen erneutes Fehlverhalten. Für Steuer- und Sozialabgaben gilt die besondere Regelung des § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB.

Ein neu unterschriebener Verhaltenskodex allein wird diese Anforderungen regelmäßig nicht abdecken. Die Maßnahmen müssen auf die Ursachen des konkreten Fehlverhaltens reagieren. Bei unkontrollierten Vermittlerzahlungen kann es beispielsweise um nachvollziehbare Leistungsnachweise, unabhängige Freigaben, angepasste Zuständigkeiten und tatsächliche Kontrollen gehen. Die Wirksamkeit muss belegbar sein.

Die Zusammenarbeit mit Behörden und Auftraggebern ist rechtlich zu koordinieren. Sie kann Auswirkungen auf laufende Ermittlungen, Schadensersatzansprüche und die Interessen einzelner Personen haben. Pauschale Schuldeingeständnisse ohne geklärten Sachverhalt sind kein Ersatz für eine abgestimmte Aufklärung.

Wettbewerbsregister und vorzeitige Löschung

Bei einer Eintragung kann ein Antrag nach § 8 WRegG auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung in Betracht kommen. Zulässigkeit, Nachweise und die Bewertung durch die Registerbehörde sind gesondert zu behandeln. Eine Eintragung führt nicht automatisch in jedem Vergabeverfahren zum Ausschluss; die vergaberechtliche Bewertung ist vom Registerverfahren zu unterscheiden.

Die Unterlagen sollten die Ausgangslage, Ursachen, durchgeführten Maßnahmen und ihre Umsetzung nachvollziehbar darstellen. Dazu gehören je nach Fall Beschlüsse, Verantwortlichkeiten, Schulungsnachweise, geänderte Abläufe und überprüfbare Kontrollergebnisse. Widersprüche zwischen interner Dokumentation und Angaben gegenüber Behörden sind früh aufzuklären.

Unsere Unterstützung

Wir prüfen konkrete Ausschlussrisiken und die dazugehörigen Erklärungen, begleiten die rechtliche Aufarbeitung und unterstützen bei der Dokumentation von Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftrag kann auch auf eine Richtlinie für Ausschreibungen oder einen einzelnen Registervorgang begrenzt werden. Für eine Anfrage nennen Sie bitte laufende Vergabeverfahren und Fristen sowie bekannte Ermittlungs- oder Registervorgänge.

Rechtsgrundlagen und Entscheidungen: § 123 GWB – zwingende Ausschlussgründe; § 124 GWB – fakultative Ausschlussgründe; § 125 GWB – Selbstreinigung; § 8 WRegG – vorzeitige Löschung.

Stand: 2. November 2026.

Weiterführend: Kartellrechtliche Compliance · Korruptionsprävention und Interessenkonflikte · Interne Untersuchungen und Verdachtsfälle

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