Händler tragen eigene Verantwortung für ihr Sortiment und dessen Präsentation. Produktangaben, Lieferantenunterlagen, Werbung und der Bestellprozess müssen zusammenpassen. Wer zusätzlich importiert oder unter eigener Marke verkauft, kann weitere Pflichten übernehmen. Wir beraten Handelsunternehmen zur rechtlichen Prüfung ihrer Geschäftsabläufe und ihrer Verträge.
Sortiment und Lieferanten einordnen
Für jedes relevante Sortiment ist zu klären, welche Produktvorschriften gelten und welche Rolle das Unternehmen einnimmt. Beim Import aus Drittstaaten und beim Eigenmarkenvertrieb können die Pflichten über die eines gewöhnlichen Händlers hinausgehen. Dokumentation und Ansprechpartner sollten bereits vor der Aufnahme eines Produkts verfügbar sein.
Für erfasste Verbraucherprodukte enthält die EU-Produktsicherheitsverordnung besondere Anforderungen an Fernabsatzangebote, unter anderem zu Herstellerangaben, Produktidentifikation und Warn- beziehungsweise Sicherheitsinformationen. Ein bloßes Produktfoto und eine Artikelnummer reichen daher nicht in jeder Konstellation. Die erforderlichen Angaben müssen zum tatsächlichen Produkt passen und bei Änderungen aktualisiert werden.
Werbung und Bestellprozess
Preise, Lieferzeiten, Rabatte, Bewertungen und Produkteigenschaften prägen die Kaufentscheidung. Aussagen müssen zutreffen und in der konkreten Darstellung verständlich sein. Bei Verbrauchergeschäften kommen Informationspflichten, Widerrufsfragen und Anforderungen an den Vertragsschluss hinzu. Ein B2B-Angebot braucht eine tragfähige Abgrenzung, wenn es ausschließlich Unternehmer ansprechen soll.
Bei Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung gelten besondere Anforderungen. Ein Lieferantenzertifikat erlaubt nicht automatisch jede Aussage über das eigene Sortiment. Die Themenseite zur Umweltwerbung erläutert die aktuellen Verbote und die erforderliche Dokumentation.
Barrierefreiheit und digitale Abläufe
Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einschlägig sein. Anwendungsbereich, Ausnahmen und Übergangsregeln sind gesondert zu prüfen. Die Ausnahme für bestimmte Kleinstunternehmen betrifft Dienstleistungen und darf nicht pauschal auf alle Produktpflichten übertragen werden.
Die rechtliche Prüfung wird mit der technischen Umsetzung abgestimmt. Bedienbarkeit, Informationen und Beschwerdewege lassen sich nicht allein durch eine zusätzliche Erklärung auf der Website herstellen. Änderungen am Shop sollten deshalb auch daraufhin geprüft werden, ob sie die Zugänglichkeit beeinträchtigen.
Daten, Dienstleister und Vertriebspartner
Shopbetrieb, Zahlungsabwicklung, Versand und Marketing verteilen Daten auf mehrere Beteiligte. Für jede Verarbeitung sind Rolle, Zweck und Rechtsgrundlage zu klären. Verträge mit Dienstleistern und Datenschutzhinweise müssen diese tatsächlichen Abläufe abbilden. Tracking und Direktwerbung benötigen eine eigene Prüfung.
Vertriebsbeschränkungen, Preisvorgaben und die Zusammenarbeit mit Marktplätzen können kartellrechtliche Fragen aufwerfen. Eine vom Lieferanten vorgelegte Klausel ist nicht allein deshalb unbedenklich, weil sie branchenüblich erscheint.
Beschwerden und Rückrufe handhaben
Kundenbeschwerden können auf ein einzelnes mangelhaftes Produkt oder auf ein Sicherheitsproblem hinweisen. Die Bearbeitung sollte diese Fälle unterscheiden und relevante Informationen weiterleiten. Bei einem Rückruf müssen betroffene Waren, Vertriebskanäle und erreichbare Kunden nachvollziehbar sein. Zuständigkeiten für Sperrung, Kommunikation und Abhilfe werden vorab festgelegt.
Wir können Sortimentsaufnahme, Werbefreigabe, Lieferantenverträge oder einen abgegrenzten Shopprozess rechtlich prüfen. Für eine Anfrage nennen Sie Sortiment, Absatzländer, Zielgruppe und die eigene Rolle als Händler, Importeur oder Markenanbieter.
Rechtsgrundlagen und Entscheidungen: EU-Produktsicherheitsverordnung, insbesondere Artikel 19; UWG; BFSG, insbesondere §§ 1–3.
Stand: 2. November 2026.
Weiterführend: Produktcompliance, CE und Rückrufmanagement · Umweltwerbung und Nachhaltigkeitsaussagen · Vertrags- und Vertriebscompliance