-
Anreize im Compliance-Management-System
Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Ein Anreiz ist etwas, das Interesse erregt. Anreize können Menschen motivieren, etwas zu tun und beispielsweise in materieller oder finanzieller Form auftreten. Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis steht Ihnen dabei nicht nur beratend zur Seite, sondern wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Compliance-Management ebenso, wie […]
-
Strafen im Compliance-Management-System
Eine Strafe ist eine Sanktion für ein bestimmtes Verhalten. Normalerweise straft der Erzieher, der Staat oder der Vorgesetzten ein Unrecht. Dafür muss das Verhalten jedoch zuerst als unangebracht qualifiziert sein. Strafen sind in der Rechtswissenschaft, Theologie, Philosophie, Psychologie und in den Erziehungswissenschaften bedeutend. Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns. Arten von […]
-
Gesellschafterstreit lösen
Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und kennen uns aus im Gesellschaftsrecht. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns. Entstehen Differenzen zwischen Gesellschaftern, so kann der Austritt eines Gesellschafters die Lösung sein. Obwohl die Gesellschafter in der Gründungsphase noch einvernehmlich waren, können im Laufe der Zeit unterschiedliche Meinungen entstehen und es zu Streitigkeiten zwischen den […]
-
Compliance ordentlich prüfen
Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit, das sind die drei Prüfstufen, die eine Prüfung des Compliance-Management-Systems durchläuft. Für den unabhängigen Auditor ist dabei interessant, ob die geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften im Unternehmen eingehalten werden. Ein Compliance-Audit stellt eine umfassende Prüfung innerhalb eines Unternehmens dar. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Zweck der Compliance-Prüfung Mit einer Compliance-Prüfung möchten […]
Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben:
- gewerblicher Rechtsschutz (IP), Technikrecht, insbesondere Markenschutz, Patentschutz, Designschutz, Urheberschutz, Leistungsschutz, Verlagsrecht, Medienrecht (für Künstler, Sender, Agenturen, Verlage und Produzenten), Filmrecht, Fernsehrecht, Musikrecht,
- IT-Recht, Onlinerecht, TK-Recht, Domainrecht, Datenschutzrecht, Schutz von Persönlichkeitsrechten (Bildrecht, informationelle Selbstbestimmung etc),
- Wettbewerbsrecht,
- Kartellrecht, Vergaberecht,
- Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht,
- Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht und
- internationale Rechtsfragen zu den obigen IP/IT/TK/Technik-Recht- Bereichen sowie die jeweils in diesem Zusammenhang erforderliche Vertragsgestaltung (Lizenzverträge, IT-Verträge, Energielieferverträge, TK-Verträge, Verlagsverträge, Bandübernahmeverträge, Agenturverträge, Künstlerverträge, Sponsoringverträge, AGB, atypische Individualverträge) und Vertretung (auch vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten).
horak.
RECHTSANWÄLTE
FACHANWÄLTE
PATENTANWÄLTE
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns einfach an.
Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind:
- Arbeitsrecht;
- Handels- und Gesellschaftsrecht;
- Steuerrecht;
- Insolvenzrecht;
- internationales Wirtschaftsrecht.
horak.
RECHTSANWÄLTE
FACHANWÄLTE
PATENTANWÄLTE
Sie können sich gerne per E-Mail bewerben.
Warum unsere Kanzlei die richtige Wahl ist
Wir arbeiten hier alle in einem freundlichen Umfeld und einem entsprechend angenehmen Gesamtklima. Leistungsgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten, soziales Engagement sowie weitere Soft Skills wie freie nicht-alkoholische Getränke aller Art (einschliesslich Kaffeevariationen aus frischen Kaffeebohnen, Teevielfalt aus Vorwerk-Teemial-Maschinen), frisches, abwechselungsreiches Obst u.a. dürfen Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber gerne erwarten.
Sie können zu uns sowohl dann passen, wenn Sie Ihre Examina erst unlängst ablegten, als auch dann, wenn Sie bereits über Berufserfahrung verfügen. Sie müssen sich hierbei in eine Kanzlei mit derzeit 10 Kolleginnen und Kollegen, die alle im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht nebst den weiteren vorgenannten Gebieten zu Hause sind, einfügen wollen. Natürlich sollten Sie freundlich und verbindlich auftreten, insbesondere aber auch Freude an der anwaltlichen Arbeit haben. Wenn Sie sich darüberhinaus weiterbilden wollen, “das Internet” beherrschen und zumindest nachdrückliche Grundkenntnisse der englischen Sprache mitbringen würden, so könnten wir zusammen am Gelingen Ihrer beruflichen Zukunft arbeiten.
Sofern Sie noch keinen Fachanwalt avisiert haben, würden wir Sie gerne unterstützen, indem wir “Ihr” Fachgebiet herausfinden. Dies muss zum Einen in unsere Kanzlei “passen” und vor allem Ihr Wunschgebiet sein.
Sollten Sie bereits einen Fachanwaltstitel erworben haben, so sehen wir diese Qualifikation positiv.
Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, können Sie auf http://www.bwlh.de oder einer unserer anderen Sites, wie http://www.iprecht.de nachsehen.
Bewerbungen per eMail (mit Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnissen) richten Sie bitte an:
horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
z. Hd. RA Dipl.-Ing. Michael Horak
Georgstr. 48
30159 Hannover
Unsere Kanzlei
horak . Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.
Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist auch gut so.
Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Als strategischer Rechtspartner haben wir ein Ziel-Erfolg.