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Compliance & Recht

Kanzlei für Compliance, Compliance Management, Compliance Officer, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, internationales Recht, Fachanwalt

Gesellschafterstreit lösen

  • Anreize und Sanktionen als Instrumente
    Anreize und Sanktionen als Instrumente

    Anreize und Sanktionen sind Instrumente, die im Compliance-Recht eingesetzt werden, um das Einhalten von gesetzlichen Vorschriften, Unternehmensrichtlinien und ethischen Standards zu fördern und sicherzustellen. Sie dienen dazu, Mitarbeiter und Organisationen dazu zu motivieren, sich regelkonform zu verhalten und bei Nichteinhaltung entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen.…

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  • Das Bundeskartellamt überwacht und reguliert den Wettbewerb
    Das Bundeskartellamt überwacht und reguliert den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde in Deutschland, die für die Durchsetzung des Kartellrechts und die Überwachung des Wettbewerbs zuständig ist. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Im Zusammenhang mit Compliancerechten spielt das Bundeskartellamt eine wichtige Rolle, da es Unternehmen dazu verpflichtet, sich an die geltenden Wettbewerbsregeln zu halten und keine kartellrechtlichen Verstöße zu begehen. Unternehmen…

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  • Drittrisiko ausschließen
    Drittrisiko ausschließen

    Ein Weg, um die Risiken zu ermitteln, zu verhüten, und schließlich zu mindern, ist eine risikoabhängige Due-Diligence-Prüfungen über Geschäftspartner. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns. Systematische Untersuchungen und Evaluationen von Konzerngesellschaften gehört zur Prophylaxe eines Unternehmens gegen Compliance-Risiken. Auf Basis der Ergebnisse kann eine Risikosteuerung erfolgen.…

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  • Fachkanzleien finden
    Fachkanzleien finden

    Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte…

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  • Konzernprivileg genießen
    Konzernprivileg genießen

    Wir beraten und unterstützen Sie in allen Compliance-Fragen. Aus kartellrechtlicher Perspektive ist eine genaue Beobachtung wichtig für die Einschätzung der Compliance-Risiken. Mit kartellrechtlichen Gefahren steigt die Bedeutung von Compliance. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern verboten Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern wie Absprachen über Preise, Preisänderungen und Kalkulationen sowie über das…

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  • Compliance Prozesse organisieren
    Compliance Prozesse organisieren

    Die im Lichte des Compliance sich ergebende Organisation wird ergänzt durch Absicherungsstufen in den Entscheidungsfindungsprozessen und in der gesamten Aufsichtsorganisation. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Geltende Gesetze einhalten Das große Ziel einer Compliance-Organisation ist die konzernweite Einhaltung aller geltende Gesetze und Regeln. Die bestmögliche Beratung und Unterstützung in allen Konzernbereichen soll die Organisation gewährleiten. Wir beraten…

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  • CMS überwachen und verbessern
    CMS überwachen und verbessern

    Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. IDW PS 980 ist die laufende Überwachung und Verbesserung des Compliance-Management-System (CMS). Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS werden überwacht. Eine ausreichende Dokumentation des CMS ist für die Überwachung erforderlich. Ist das Compliance-Management-System angemessen und zeitgemäß? Funktioniert es noch? Das sind die Fragen, die sich…

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  • Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover
    Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35…

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  • Anreize im Compliance-Management-System
    Anreize im Compliance-Management-System

    Wir sind deutschlandweit vertreten. Besuchen Sie unseren Hauptsitz sowie unsere Zweigstellen. Ein Anreiz ist etwas, das Interesse erregt. Anreize können Menschen motivieren, etwas zu tun und beispielsweise in materieller oder finanzieller Form auftreten. Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis steht Ihnen dabei nicht nur beratend zur Seite, sondern wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Compliance-Management ebenso, wie…

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  • Strafen im Compliance-Management-System
    Strafen im Compliance-Management-System

    Eine Strafe ist eine Sanktion für ein bestimmtes Verhalten. Normalerweise straft der Erzieher, der Staat oder der Vorgesetzten ein Unrecht. Dafür muss das Verhalten jedoch zuerst als unangebracht qualifiziert sein. Strafen sind in der Rechtswissenschaft, Theologie, Philosophie, Psychologie und in den Erziehungswissenschaften bedeutend. Wir sind Fachanwälte. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns. Arten von…

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Gesellschafter

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und kennen uns aus im Gesellschaftsrecht. Nutzen Sie eine erste Beratung mit uns.

Entstehen Differenzen zwischen Gesellschaftern, so kann der Austritt eines Gesellschafters die Lösung sein. Obwohl die Gesellschafter in der Gründungsphase noch einvernehmlich waren, können im Laufe der Zeit unterschiedliche Meinungen entstehen und es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommen. Sobald Kunden und Geschäftspartner mit hineingezogen werden und die Existenz der Gesellschaft durch den Gesellschafterstreit bedroht wird, ist Handeln angesagt.

Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.

Friedrich Schiller

Das Gesellschaftsrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, auf solche Situationen zu reagieren, um den Gesellschafterstreit zu beenden.

Um die Stellung des Gesellschafters in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu beenden bieten sich verschiedene Szenarien an. Der Gesellschafteraustritt unterliegt dabei einigen Bedingungen.

Ob ein Gesellschafter dabei durch Verkauf, Kündigung, Austritt, Liquidation oder Auflösungsklage von der GmbH los kommt, ist abhängig von entscheidenden Faktoren.

Idealerweise sollten die Gesellschafter das Ende eines Geschäftsführeramtes oder einer Gesellschafterstellung jedoch einvernehmlich untereinander klären. Klappt diese nicht, so ist zu prüfen welches Vorgehen für den Gesellschafteraustritt optimal ist, denn jede Gesellschaft ist individuell unterschiedlich.

Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH

Für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH zeigen wir Ihnen 5 Wege.

Szenario 1 – GmbH Anteile verkaufen

Die in der GmbH verbleibenden Gesellschafter können die Anteile des austretenden Gesellschafters übernehmen. Die verbleibenden Gesellschafter haben somimt die Möglichkeit die damit frei werdenden Anteile zu kaufen.

Verkauf der Anteile an Dritte

Der Gesellschafter darf seine Anteile beim Gesellschafteraustritt nicht an willkürliche Dritten verkaufen. Um die Anteile an Dritte zu übertragen ist die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich.

Die Anteile einer GmbH sind vinkuliert, das bedeutet, dass das Recht der Übertragung eines Anteils einer GmbH an die Genehmigung der Gesellschafter gebunden ist.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Es ist durchaus üblich das Mitgesellschafter über ein Vorerwerbsrecht verfügen, wenn ein Gesellschafter seine Anteile an Dritte verkaufen möchte. Diese Vorgehensweise schreiben daher viele Gesellschaftsverträge in komplexen Klauseln vor. Nutzen die verbleibenden Mitgesellschafter das Recht nicht, so kann der ausscheidende Gesellschafter die Anteile an Dritte verkaufen.

Wir kennen uns aus mit Verträgen im Wirtschaftsrecht und ermöglichen einen optimalen Gesellschafteraustritt.

Szenario 2 – GmbH kündigen

Der ausscheidenswilligen Gesellschafter hat die Möglichkeit der Gesellschaft zu kündigen, wenn der Gesellschaftsvertrag ein vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht vorsieht. Dabei sollte er unbedingt die Kündigungsfrist beachten.

Das GmbH-Recht selbst sieht jedoch kein gesetzliches Kündigungsrecht vor.

Die übliche Vorgehensweise ist folgende:

  • die Gesellschaft wird unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt
  • die Anteile des Kündigenden werden eingezogen
  • der Kündigende erhält eine Abfindung für die Anteile
  • die Anteile werden daraufhin beispielsweise auf die GmbH, einen Mitgesellschafter oder Dritten übertragen.

Szenario 3 – Gesellschafteraustritt

Der Austritt des Gesellschafters ist fast das letzte Mittel. Klappen andere Möglichkeiten nicht, wie beispielsweise die Kündigung oder der Verkauf der Anteile, so kann der Gesellschafter schließlich austreten. 

Gesellschaftern steht ein ungeschriebenes Recht auf den Austritt aus einer Gesellschaft zu. Das hat der Gesetzgeber anerkannt. Dafür ist jedoch ein wichtiger Grund erforderlich.

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Der Grund sollte die Unzumutbarkeit der Fortdauer der Mitgliedschaft für den Gesellschafter bedeuten. Ob der Grund wichtig genug ist, ist dabei individuell unterschiedlich und sollte geprüft werden. 

Der austretende Gesellschafter ist verpflichtet dafür eine Erklärung gegenüber der GmbH abzugeben. Die GmbH steht daraufhin vor zwei möglichen Wegen. Sie kann die Anteile einziehen und zahlt dafür eine Abfindung an den Austretenden. Ein weiterer Weg ist, dass sie GmbH die Anteile auf sich, Mitgesellschafter oder Dritte überträgt.

Es ist erforderlich den Kapitalerhaltungsgrundsatz einzuhalten.

Szenario 4 – GmbH auflösen

Herrscht eine Dreiviertelmehrheit, so ermöglicht diese Stimmenmehrheit den Gesellschaftern die Gesellschaft aufzulösen. Mit dem Beschluss wird die GmbH liquidiert.

Die Mitglieder gleichen daraufhin alle Verbindlichkeiten aus und verkaufen die verbleibenden Vermögensgegenstände. Anschließend folgt ein Sperrjahr. Daraufhin teilen die Gesellschafter das restliche Vermögen untereinander auf.

Schließlich wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht.

Szenario 5 –Auflösungsklage

Das allerletzte Mittel ist auf Auflösung der GmbH zu klagen. Das können Gesellschafter tun, die zusammen mit mindestens 10% beteiligt sind.

Kann die GmbH ihren Zweck nicht mehr erreichen, so kann sie durch ein gerichtliches Urteil aufgelöst werden. Auch andere Gründe können die Beendigung bedingen. Sie müssen jedoch in den Verhältnissen der Gesellschaft liegen.

Streiten sich zwei Gesellschafter mit gleichen Einfluss andauernd, so kann dieser unglückliche Zustand Entscheidungen blockieren und die Fortführung der Gesellschaft schwer behindern.

Nur wenn keine andere Möglichkeit zur Lösung zur Verfügung steht, kommt eine Auflösungsklage in Frage.

Formalitäten des Gesellschafteraustritts

Um als Gesellschafter aus einer GmbH auszutreten, sollte der Gesellschafter seine Gesellschafterstellung beenden. Ein geschäftsführender Gesellschafter sollte das Geschäftsführeramt beenden.

Geschäftsführeramt beenden

Das Amt des Geschäftsführers zu beenden ist einfach, dafür muss der Geschäftsführer sein Amt einfach niederlegen. Der Geschäftsführer sollte dafür bei der Gesellschafterversammlung eine Erklärung abgeben. Die Gesellschafterversammlung ist dabei sozusagen in der Funktion des Bestellungsorgans.

Die Niederlegung des Amtes sollte der Form halber schriftlich erfolgen, damit im Streitfall Beweise vorliegen. Der Geschäftsführer sollte darüber hinaus die Niederlegung seines Amtes beim Handelsregister melden.

Angestellter Geschäftsführer 

Befindet sich der Geschäftsführer in einer Anstellung, so sollte der Anstellungsvertrag idealerweise gleichzeitig mit der Amtsniederlegung enden. Optimal ist dabei ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag.

Bedingungen des Anstellungsvertrags beachten

Sobald keine einvernehmliche Aufhebung gelingt ist es unbedingt erforderlich Laufzeit- und Kündigungsbedingungen des Anstellungsvertrags zu beachten.

Gründe für einen Austritt aus einer GmbH können beispielsweise der Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung sein oder das Scheitern der Zusammenarbeit innerhalb der GmbH.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Drittrisiko ausschließen
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  • Die IT-Compliance ist juristisch
    Die IT-Compliance ist juristisch

    Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Im Bereich der IT-Landschaft herrschen gesetzliche, unternehmensinterne und vertragliche Regelungen. Mit dem Begriff IT-Compliance können wir in der Unternehmensführung die Einhaltung der Regelungen beschreiben. Compliance bedeutet dabei an sich lediglich, dass die jeweils geltenden rechtlichen Regeln und anerkannten gesellschaftlichen Werten und Normen im Rahmen allen unternehmerischen…

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  • Die verschiedenen Rechtsgebiete des Compliance
    Die verschiedenen Rechtsgebiete des Compliance

    Wir beraten und unterstützen Sie in allen Compliance-Fragen. Die Gestaltung eines wirksamen Compliance-Management-Systems beinhaltet diverse Rechtsgebiete innerhalb eines Unternehmens. Rechtsexperten mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben Erfahrung mit den entscheidenden Fragestellungen in den folgenden Compliance-relevanten Rechtsbereichen: Dabei versteht es sich von selbst, dass wir nach der Identifizierung der Risiken, die rechtlichen Maßnahmen eines Compliance-Management-Systems für Ihre konkrete…

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  • Kaizen trifft Compliance
    Kaizen trifft Compliance

    Besteht eine große Bereitschaft zum Wandel, so kann eine Unternehmensführung das Kaizen-Prinzip anwenden. Kaizen bedeutet eine kontinuierliche Verbesserung aller Unternehmensfunktionen, einschließlich der Prozesse, Produkte und Dienstleistungen unter Einbeziehung aller Mitarbeiter und Führungskräfte. Kaizen ist ein bedeutendes japanisches Management-Konzept. Compliance im stetigen Wandel Stetiger Wandel liegt in der Natur des Compliance. Rechtsprechungen im Bereich Datenschutz oder…

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  • Externe Regeln und die eigene Moral
    Externe Regeln und die eigene Moral

    Widerspricht ein Fehlverhalten generell der eigenen Moral und der des Umfelds, so kann dies falsches Verhalten verhüten. Werte und Regeln, die in einer Gesellschaft generell gebräuchlich sind bilden die Moral. Menschen empfinden moralisches Handeln als gerecht und sind damit einverstanden. Zweck von Moral Die ethisch-sittliche Werte steuern in einer Gesellschaft die Lebensführung der Menschen. Moral…

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  • Vertrauen als unentbehrlicher Faktor
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    Die ansteigende Starrheit und Komplexität der Gesetze und Normen kann für viele Unternehmen schwierig werden. Die Folge ist, dass immer umfangreicherer Compliance-Anstrengungen erforderlich werden. Ein wichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang das Vertrauen. Compliance und Vertrauen sind eng aneinander gekoppelt. Vertrauen kann man nämlich als einen unentbehrlichen Faktor beschreiben. Da Vertrauen sowohl prüfen als auch…

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  • Kenntnisse und Fähigkeiten eines Compliance-Officers
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